| 1. Organisation
1.1. Der LFV überträgt alljährlich einem Veranstaltungsbewerber die Organisation der Titelbewerbe.
1.2. Die Titelbewerbe sind in voller Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmung der ÖTO und den nachstehenden Austragungsregeln durchzuführen. Die Austragung der Titelbewerbe hat im Freien stattzufinden.
2. Teilnahmeberechtigung an den Titelbewerben
2.1. Teilnahmeberechtigt sind:
2.1.1. Reiter, die folgende Kriterien erfüllen:
- Stammmitglied in einem dem Vorarlberger LFV angeschlossenen Reitverein
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Besitz einer für das Austragungsjahr gültigen Reiterlizenz oder Ponystartkarte
2.1.2. Die teilnehmenden Ponys müssen spätestens bis Nennungsschluss im Pferderegister des BFV eingetragen sein.
2.2. Jeder Reiter ist nur mit einem Pony und nur in einer Kategorie startberechtigt.
2.3. Eine Teilnahme an der Pony-Landesmeisterschaft schliesst die Teilnahme an der Landesmeisterschaft einer anderen Kategorie aus.
3. Titelbewerbe
3.1. Die Titelbewerbe werden bei mindestens 3 Startern durchgeführt.
3.2 Die Titelbewerbe werden in den folgenden Kategorien ausgetragen:
- Jugendliche (8 – 15 Jahre)
- Allgemeine Klasse (16 Jahre und älter)
3.3. Die Titelbewerbe bestehen
- bei Jugendlichen aus zwei Pony-Dressurprüfungen Kl. A (Viereck: 20 x 40m auf Trense)
- bei der Allgemeinen Klasse aus zwei Pony-Dressurprüfungen Kl. L (Viereck: 20 x 40m auf Trense)
3.4. Die bei den Titelbewerben zu reitenden Aufgaben werden vom Dressurreferat festgelegt.
3.5. Die Titelbewerbe können als offene Pony-Bewerbe ausgeschrieben werden, wobei die Landesmeisterschaftsteilnehmer am Beginn des offenen Bewerbes starten.
4. Ermittlung des Landesmeisters
4.1. Die Startreihenfolge wird im ersten Teilbewerb mittels Los festgelegt (Los ist von einem Richter und einem nicht bei der Meisterschaft startenden Reiter zu ziehen). Im zweiten Teilbewerb wird in umgekehrter Reihenfolge, bezogen auf die Zwischenwertung, gestartet.
4.2. Für die Ermittlung des Landesmeisters werden die Wertnoten bzw. Prozentpunktesummen (zwei Kommastellen) aus den beiden Teilbewerben herangezogen (nicht die Platzierung).
4.3. Für die Wertung in der Landesmeisterschaft ist eine Wertnote von mindestens 5,0 notwendig.
4.4. Bei Wertnotengleichheit wird die Prüfung des zweiten Tages höher bewertet.
5. Ehrenpreise
5.1. Der Vorarlberger Landesmeister erhält eine Meisterschaftsschärpe (wird vom LFV gestellt und von einem Vertreter des Präsidiums an den Veranstalter übermittelt).
5.2. Die drei Erstplatzierten erhalten Meisterschaftsmedaillen (werden vom LFV gestellt und von einem Vertreter des Präsidiums an den Veranstalter übermittelt).
Dressurreferat
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